AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen von EventMeister GmbH
1. Gegenstand der Vereinbarung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von EventMeister GmbH – im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, mit den Vertragspartnern – nachfolgend Auftraggeber – genannt.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung im Einzelnen beschriebener Dienstleistungen wie im Auftrag, bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführt. Diese Dienstleistungen beinhalten insbesondere Auf – bzw. Abbauarbeiten, Planung und Betreuung von Veranstaltungen, Kontrolle der Einhaltung sicherheitsrelevanter Gesetze, Helfertätigkeiten und sonstige projektbezogene Arbeiten.
2. Definition
EventMeister GmbH ist als selbständiger Dienstleister für den Auftraggeber tätig.
In dieser Funktion bedient sich der Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung zusätzlich zu dem angestellten Personal selbständiger Kooperationspartner und Subunternehmer.
Diese Mitarbeiter, Kooperationspartner, bzw. Subunternehmer sind nicht berechtigt, im Namen des Auftraggebers, bzw. Nehmers irgendwelche verbindlichen Zusagen zu machen oder Erklärungen abzugeben.
Der Auftragnehmer stellt für jedes Projekt, bzw. Projektabschnitt einen – oder falls erforderlich – mehrere Crewchiefs, welche die ordnungsgemäße Ausführung überwachen.
3. Erfüllung
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, spätestens 2 Wochen vor Projektbeginns, alles zur Verfügung, um diesem die Erfüllung des Vertrages zu ermöglichen. Dies sind insbesondere Informationen zum Projekt, sowie das entsprechend notwendige Arbeitsmaterial.
Verzögerungen aufgrund von fehlerhaften oder zu spät erhaltenen Informationen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung, bzw. Erfüllung eines Auftrages abzulehnen, insbesondere wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. Materialmängel oder eine mögliche Gefährdung von Mitarbeitern des Auftragnehmers oder Besuchern.
4. Ausfall, Rücktritt
Der Auftraggeber hat das Recht, bis vier Wochen vor Projektbeginn kostenfrei zurückzutreten. Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor Projektbeginn ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer
30% der Gesamtvergütung zu ersetzen. Zwischen dem 9 und 5 Tag fallen 80% der Gesamtvergütung an.
Bei Rücktritt ab 4 Tage vor Projektbeginn ist die Gesamtvergütung zu bezahlen.
Bei einer Ausfallrechnung werden reine Dienstleistungen berechnet, es sei den es sind zusätzliche nicht stornierbare Kosten angefallen (Hotel, Reisekosten, Visum, etc.)
5. Leistungen
5.1. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, dies kann per eMail, Fax, Telefon, Sprachnachricht & Brief oder in einem Gespräch erfolgen.
Spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung.
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die vereinbarten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Umsatzsteuer sowie sonstige gesetzliche Abgaben im Erfüllungsland sowie Fahrtkosten.
Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend dem Einzelauftrag berechnet, sofern vereinbart
Die maximale Arbeitszeit p.P. und Tag beträgt 10h.
In sämtlichen Tagessätzen oder Stundenberechnungen sind die gesetzl. Pausen inklusive.
Der Mindestcall am Stück beträgt 6h bzw. 0.6 Tagessatz.
5.2. Verpflegung
Bei Arbeiten von 5 oder mehr Stunden sorgt der Auftraggeber für eine warme Mahlzeit für jeden Dienstleister.
Bei Arbeiten von mehr als 8 Stunden sorgte der Auftraggeber für zwei warme Mahlzeiten für jeden Dienstleister.
Des weiteren stellt der Auftraggeber während der gesamten Arbeitszeit ausreichend kalte und warme Getränke bereit.
Stellt der Auftraggeber keine Verpflegung für Aufträge in Deutschland, so ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 12,00 bzw. 24,00€ pro Tag und Dienstleister fällig.
Bei Übernachtungen erhöht sich diese Pauschale nach der aktuellen Gesetzeslage.
Für Aufträge außerhalb Deutschland gilt der jeweils aktuelle Verpflegungskostenmehraufwand.
Übernachtungen werden pauschal mit 80€ pro Arbeiter berechnet. Diese beinhaltet die reine Übernachtung. Spesen werden gesondert berechnet.
5.3. Fahrtkosten
Die Erstattung von Fahrtkosten erfolgt nach tatsächlich gefahrenen Kilometern.
5.4. An- & Abreisekosten zu dem Projekt
Bei einer An- & Abreise von insgesamt einer oder mehr Stunden wird diese p.P. als 50% Arbeitszeit gerechnet.
5.5 Fahrzeit während dem Projekt
Fahrzeiten während dem Projekt (auch Reisezeit von und zu Hotel) sind 100% Arbeitszeit.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
Nach Beendigung des Projekts, bzw. Erfüllung des Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gesamtrechnung über sämtliche erbrachten Leistungen. Der Nachweis erfolgt mittels Stundenlisten.
Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles von mehr als einer Woche werden Mahngebühren (25,00€//45,00€) und Verzugszinsen (5,00%) erhoben.
Mit Abgabe eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese
Zahlungsbedingungen an.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen auf mögliche ältere
Forderungen anzurechnen.
Sollte von den o.a. Zahlungsbedingungen ohne Begründung abgewichen werden behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen wahlweise gegen Barzahlung, Vorauskasse oder Zug um Zug auszuführen.
7. Haftung
7.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitgehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
7.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3 Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine vertragsrelevante Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden des Auftragnehmers auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist auf jeden Fall auf den Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt.
7.4 Soweit eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeiten, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7.5 Der Vertragspartner wird etwaige Schadenersatzansprüche zunächst gegenüber den
Dienstleistern und Kooperationspartnern geltend machen.
8. Vertraulichkeit
8.1 Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit, über sämtliche Kenntnisse aus dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9. Sonstige Bestimmungen
Nebenvereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10. Salvatorische Klausel
Sollte ein Punkt dieser AGB’s ungültig werden, behalten alle
übrigen trotzdem weiterhin ihre Gültigkeit.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Saarbrücken, Saarland
Stand: Oktober 2019